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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB genannt) gelten für alle
zwischen der
Nahverkehrsfreunde Dessau e.V. (nachfolgend
nur noch als Vermieter bezeichnet) und dem
jeweiligen Besteller abgeschlossenen Verträge
und Vereinbarungen, welche die Anmietung
von
Fahrzeugen des Vermieters betreffen, in der
zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes
gültigen
Fassung, soweit sie nicht durch andere
Vereinbarungen abgeändert worden sind. Ein
Anspruch auf
Anmietung auf ein bestimmtes vorab
benanntes Modell besteht nicht, es sei denn,
dass eine
anderweitige Vereinbarung vorliegt.
2.
Die AGB des Vermieters gelten auch dann,
wenn der Besteller von diesen
abweichende Bedingungen
verwendet oder in Kenntnis
entgegenstehender AGB des Bestellers
Leistungen an diesen erbracht
werden.
3.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher
als auch Unternehmer. Dies ist nicht der
Fall, wenn die
jeweilige Klausel für Verbraucher und/oder
Unternehmer gesondert gekennzeichnet ist.
Soweit
keine solche Kennzeichnung vorliegt oder
die Formulierung sich auf den Besteller
bezieht, betreffen
diese AGB sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
4.
Verbraucher im Sinne dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist derjenige,
welcher eine
Bestellung nicht zum Zwecke seiner
gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit
vornimmt und eine solche Bestellung auch
nicht zugerechnet werden kann. Unter
Unternehmer ist
jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft zu
verstehen, die
beim Abschluss des Vertrages in Ausübung
einer gewerblichen oder beruflichen
Tätigkeit handelt.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
1.
Das Offerieren von Angeboten auf der
Webseite des Vermieters stellt kein rechtlich
verbindliches
Angebot dar.
2.
Der Besteller kann seine Anfrage schriftlich,
bevorzugt in elektronischer Form, stellen.
3.
Das Angebot wird daraufhin vom Vermieter
unterbreitet. Der Besteller nimmt das Angebot
durch
Bestätigung, bevorzugt in elektronischer Form,
an die Vermieterin an. Der Inhalt des Vertrages
wird
durch das Angebot bestimmt. Ein darüber
hinausgehender Leistungsinhalt ist nicht
geschuldet, es
sei denn, dass etwas Anderweitiges vereinbart
worden ist. Der Vermieter ist an sein Angebot
nur für
den Zeitraum gebunden, welcher im Angebot
angegeben worden ist.
4.
Weicht der Inhalt der Annahme von dem des
Angebotes ab, kommt der Vertrag auf der
Grundlage
der Annahme nur dann zustande, wenn der
Vermieter dies dem Besteller gegenüber
schriftlich
bestätigt.
§ 3 Leistungsinhalt
1.
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen
sind die Angaben in dem Angebot, welches der
Vermieter unterbreitet, maßgebend. Im Übrigen
wird auf § 1 Abs. 3 dieser AGB verwiesen.
Darüberhinausgehende Leistungen sind nicht
geschuldet. Werden diese dennoch erbracht, so
ist
darin keine konkludente Handlung in der Form
zu verstehen, dass diese Leistung geschuldet
ist.
2.
Die Leistung umfasst, in dem durch die
Annahme des Angebotes vorgegebenen
Rahmen, die
Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten
Art (ergibt sich aus dem Angebot des
Vermieters)
mit Fahrer und die Durchführung der
vereinbarten Beförderung. Ein darüber
hinausgehender Erfolg
wird nicht geschuldet, es sei denn, dass etwas
Anderweitiges vereinbart worden ist.
3.
Die vereinbarte Leistung umfasst insbesondere
nicht:
a.
die Erfüllung des Zwecks und des
Ablaufes der Fahrt,
b.
die Beaufsichtigung der Fahrgäste,
insbesondere von Kindern, Jugendlichen
und hilfsbedürftigen Personen,
c.
die Beaufsichtigung von Sachen, die der
Besteller oder einer seiner Fahrgäste im
Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt,
d.
die Beaufsichtigung des Gepäcks beim
Be- und Entladen,
e.
die Information über die für alle Fahrgäste
einschlägigen Regelungen, soweit sie
insbesondere
in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und
Gesundheitsvorschriften enthalten sind und
die Einhaltung
der sich aus den Regelungen ergebenden
Verpflichtungen.
4.
Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart
wurde.
§ 4 Preise und Zahlungen
1.
Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte
Mietpreis.
2.
Alle Nebenkosten (z. B. Straßen- und
Parkgebühren, Übernachtungskosten für
den/die Fahrer) sind
im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde
etwas Abweichendes schriftlich vereinbart.
3.
Mehrkosten, aufgrund vom Besteller
gewünschter Leistungsänderungen, werden
zusätzlich
berechnet und sind im Angebot enthalten oder
werden nachträglich zwischen Besteller und
Vermieter vereinbart. Insofern diese
Vereinbarung nicht vorliegt, verbleibt es bei der
Regelung aus § 4 Abs. 2 dieser AGB.
4.
Die Geltendmachung von Kosten, die aus
Beschädigungen oder Verunreinigungen
entstehen, bleibt
hiervon unberührt.
5.
Der jeweils vereinbarte Mietpreis ist im
Nachgang der Fahrt auf das Girokonto des
Vermieters zu
überweisen. Der Besteller erhält eine
Rechnung. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
6.
Bei Fahrten für nicht geschlossene Gruppen
(Stadtrund-, Themen- und andere öffentliche
Sonderfahrten) ist eine Barzahlung beim Fahrer
möglich.
§ 5 Leistungsänderungen
1.
Leistungsänderungen durch den Vermieter, die
nach Zustandekommen des Vertrages
notwendig
werden, sind zugelassen, wenn die Umstände,
die zur Leistungsänderung führen, vom
Vermieter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
worden sind, von diesem nicht zu vertreten und
unvorhersehbar gewesen sind. Ferner bedarf
eine Leistungsänderung einer nicht
unbedeutenden
Störung des gegenseitigen
Leistungsverhältnisses zwischen den
vertraglichen beiderseitig zu
erbringenden Leistungen. Der Vermieter hat
dem Besteller Änderungen unverzüglich nach
Kenntnis
vom Änderungsgrund mitzuteilen.
2.
Die vorgenannten Ausführungen bezüglich der
Leistungsänderung beziehen sich nur auf den
Bereich der Bereitstellung des Fahrzeuges, der
vereinbarten Art und die Durchführung der
Beförderung.
3.
Leistungsänderungen durch den Besteller sind
mit Zustimmung des Vermieters möglich. Sie
bedürfen der Schriftform oder der
elektronischen Form, es sei denn, etwas
anderes wurde vereinbart.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den
Besteller
1.
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag
zurücktreten (Stornierung). Nimmt er diese
Möglichkeit wahr, hat der Vermieter dann, wenn
der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht,
den
er zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf
den vereinbarten Mietpreis, einen Anspruch auf
angemessene Entschädigung. Deren Höhe
bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis
unter
Abzug des Wertes, der vom Vermieter
ersparten Aufwendungen und etwaiger durch
andere
Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erlöse.
Der Vermieter pauschaliert
Entschädigungsansprüche wie folgt:
2.
Bei einem Rücktritt
a.
ab 14 bis 8 Tage vor dem geplanten
Fahrtantritt 25 %
b.
ab 7 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt
50 %
c.
ab 3 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt
75 %
d.
ab 1 Tag vor dem geplanten Fahrtantritt:
100 %;
3.
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn
der Rücktritt auf Leistungsänderungen des
Vermieters
zurückzuführen ist, die für den Besteller
erheblich sind und unter Ziffer 5 Abs. 1 dieser
AGB fallen.
Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben
hiervon unberührt.
4.
Werden Änderungen der vereinbarten
Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für
den Besteller
erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er –
unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt,
den
Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist der
Vermieter verpflichtet, auf Wunsch des
Bestellers hin,
ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern,
wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung
nur für
das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel
besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen
höherer
Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung
Mehrkosten, so werden diese vom Besteller
getragen.
5.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind
dann ausgeschlossen, wenn die notwendig
werdenden Leistungsänderungen auf einem
Umstand beruhen, den der Vermieter nicht zu
vertreten hat.
6.
Kündigt der Besteller den Vertrag, steht dem
Vermieter eine angemessene Vergütung für die
bereits erbrachten und die nach dem Vertrag
noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern
letztere
für den Besteller trotz der Kündigung noch von
Interesse sind. Diese Regelung gilt nicht, wenn
der
Besteller nachweist, dass ein Schaden des
Vermieters überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich
niedriger als die Entschädigungsleistung ist.
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch den
Vermieter
1.
Der Vermieter kann vor Fahrtantritt vom
Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche
Umstände,
die er nicht zu vertreten hat, die
Leistungserbringung unmöglich machen. Dies
betrifft unter
anderem schlechte Witterungsverhältnisse
und/oder Straßenglätte. In diesem Fall kann der
Besteller nur die ihm in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung
entstandenen
notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
2.
Der Vermieter kann nach Fahrtantritt kündigen,
wenn die Erbringung der Leistung entweder
durch
höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung,
Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher
Art
durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B.
Beschlagnahme oder Behinderung durch
Staatsorgane oder andere Personen,
Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen
sowie von ihm
nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen
oder Arbeitsniederlegungen, oder durch den
Besteller
erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung
aufgrund höherer
Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung,
Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher
Art ist der
Vermieter auf Wunsch des Bestellers hin
verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste
zurückzubefördern,
wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung
nur für das im Vertrag vereinbarte
Verkehrsmittel
besteht.
3.
Kündigt der Vermieter den Vertrag, steht ihm
eine angemessene Vergütung für die bereits
erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu
erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für
den
Besteller trotz der Kündigung noch von
Interesse sind. Diese Regelung gilt nicht, wenn
der Besteller
nachweist, dass ein Schaden des Vermieters
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger
als die Entschädigungsleistung ist.
§ 8 Haftung / Haftungsbeschränkung
1.
Der Vermieter haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
für die
ordnungsgemäße Durchführung der
Beförderung.
2.
Der Vermieter haftet nicht für
Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie
eine Erschwerung,
Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher
Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z.
B.
Behinderung durch Staatsorgane oder andere
Personen, Straßenblockaden,
Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu
vertretende Streiks, Aussperrungen oder
Arbeitsniederlegungen.
3.
Die Regelungen über die Rückbeförderung
bleiben unberührt.
4.
Die Haftung des Vermieters bei vertraglichen
Schadensersatzansprüchen wegen
Sachschäden ist
auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4)
beschränkt, die Haftung je betroffenem
Fahrgast ist
begrenzt auf den auf diese Person bezogenen
Anteil am dreifachen Mietpreis. Werden
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem
Fahrgast
bei Sachschäden bis 4.000 € gehaftet.
Übersteigt der auf den einzelnen Fahrgast
bezogene Anteil am
dreifachen Mietpreis diese Beträge, ist die
Haftung auf den auf diese Person bezogenen
Anteil am
dreifachen Mietpreis begrenzt. Der Paragraf 23
PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für
Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit
der Schaden je beförderte Person 1.000,00 €
übersteigt, insofern vorstehend nichts
Gegenteiliges geregelt ist.
5.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannten
Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn
der zu
beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen
ist.
Diese Regelung bezieht sich auch auf die vom
Vermieter eingesetzten Erfüllungsgehilfen
und/oder
gesetzlichen Vertreter. Diese Einschränkung gilt
nicht, soweit hiervon Rechte betroffen sind, die
dem
Besteller nach dem Inhalt und dem Zweck des
Vertrages gerade zu gewähren sind, deren
Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren
Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen
darf.
6.
Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung
des Vermieters und/oder seiner
Erfüllungsgehilfen
und gesetzlichen Vertreter bei
Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer
Schäden, insbesondere
Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer
Schäden oder untypischer Schäden
ausgeschlossen.
7.
Eine gesetzlich vorgeschriebene
verschuldensunabhängige Haftung des
Vermieters – insbesondere
eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz –
oder eine Haftung aus Garantie bleibt von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen
unberührt. Ebenso gelten diese Regelungen
nicht bei der
schuldhaften Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit durch den Vermieter und/oder
seiner
Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
8.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, soweit
diese ausschließlich auf einem schuldhaften
Handeln des Bestellers oder eines seiner
Fahrgäste beruhen.
9.
Der Besteller stellt den Vermieter und alle von
ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten
Personen von allen Ansprüchen frei, die auf
einem der in § 3 Abs. 3 lit. a. – e.
umschriebenen Sachverhalte beruhen.
§ 10 Gepäck und sonstige Sachen
1.
Gepäck im normalen Umfang und – nach
Absprache – sonstige Sachen werden
mitbefördert.
2.
Für Schäden, die durch vom Besteller oder
seinen Fahrgäste mitgeführten Sachen
verursacht
werden, haftet der Besteller, wenn sie auf
Umständen beruhen, die von ihm oder seinen
Fahrgästen
zu vertreten sind.
§ 11 einzusetzende Kraftomnibusse
1.
Welcher der vorhandenen Busse eingesetzt
wird, ergibt sich aus dem Angebot des
Vermieters.
Wenn die vertraglich nicht geregelt ist, so liegt
die Art des einzusetzenden Busses im
Ermessen des
Vermieters.
2.
Ist das bestellte Fahrzeug aus technischen
Gründen nicht verfügbar, wird ein gleichartiges
Fahrzeug
mit derselben Kapazität durch den Vermieter
gestellt.
§ 12 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
1.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb
von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform
(per Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in
Textform,
jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem.
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1
und 2 BGB und nicht vor Erfüllung unserer
Pflichten
gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit Artikel 246 § 3 BGB. Zur
Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs.
2.
Der Widerruf ist zu richten an:
Nahverkehrsfreunde Dessau e.V.
c/o Dirk
Edelmann
Mittelbreite
14
06849
Dessau-Roßlau
Mail:
info@nahverkehrsfreunde-dessau.de
3.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die
empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht
oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewähren
bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit
ggf.
Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass
Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen
für
den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl
erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung
von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang. Ihr
Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig
erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.
§ 13 Verhalten des Bestellers und der
Fahrgäste
1.
Dem Besteller obliegt die Verantwortung für
das Verhalten seiner Fahrgäste während der
Beförderung. Den Anweisungen des
Bordpersonals ist Folge zu leisten.
2.
Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung
von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm
Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle
Schäden zu vermeiden oder so gering wie
möglich zu halten.
3.
Es gelten die Allgemeinen
Beförderungsbedingungen der
Nahverkehrsfreunde Dessau e.V.
§ 14 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1.
Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist im Verhältnis zu
Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
ausschließlich der Sitz des Vermieters.
2.
Gerichtsstand
a.
Ist der Besteller ein Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem
Besteller und dem Vermieter der Sitz des
Vermieters.
b.
Hat der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland oder verlegt er
nach
Zustandekommen des Vertrages seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in das
Ausland oder ist sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung
nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls
der Sitz des Vermieters.
3.
Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses
ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland
maßgeblich.
§ 15 Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge. Soweit die
Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden, unwirksam sind oder eine
vertragliche
Regelungslücke, richtet sich der Inhalt des
Vertrages nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Stand: 29.02.2024